Telefonische Anmeldung oder per E-Mail durch Patient/Patientin oder zuweisende Institution.
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr
Aufnahmekriterien
Opioidagonistische Behandlung (Substitutionsbehandlung)
- mindestens 16 Jahre (Ausnahmen sind möglich)
- Opioidabhängigkeit
Heroingestützte Behandlung
Die Verordnung über Betäubungsmittelsucht und andere suchtbedingte Störungen (Betäubungsmittelsuchtverordnung, BetmSV) definiert die Aufnahmekriterien folgendermassen:
Zur Aufnahme in eine diacetylmorphingestützte Behandlung muss die Patientin oder der Patient
- mindestens 18 Jahre alt sein (Ausnahmen sind möglich)
- seit mindestens zwei Jahren schwer heroinabhängig sein
- mindestens zwei Behandlungsversuche mit einer anderen anerkannten ambulanten oder stationären Therapie absolviert haben
- und Defizite im psychischen, körperlichen oder sozialen Bereich aufweisen